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Das zahnärztliche Team unterliegt in Deutschland strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen. Diese Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Viren und Bakterien, wie z.B. bei Masern oder HIV) zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen. Die Vorschriften betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin gleichermaßen.

Die Auswertungen aus Deutschland, aber auch Norditalien und China zeigen, dass in der Zahnmedizin im Vergleich zur Medizin gar keine oder kaum Infektionen bei zahnmedizinischem Personal stattgefunden haben. Selbst, als die Pandemie noch nicht bekannt war, hat anscheinend die klassische PSA (persönliche Schutzausrüstung) der Zahnmedizin in Norditalien und China Ansteckungen verhindert. Eine pandemiebedingte Schließung von Zahnarztpraxen wäre aus infektionshygienischer Sicht völlig unbegründet und könnte für Patienten zu negativen gesundheitlichen Folgen durch die Verschleppung und das Nichterkennen von Erkrankungen, auch im Interesse der Allgemeingesundheit, führen.

Insbesondere die Behandlung von Parodontalerkrankungen darf nicht vernachlässigt werden. Diese führen zu einer starken Reduktion von Entzündungen im Bereich der Mundhöhle. Deswegen ist die Durchführung der professionellen Zahnreinigung und Parodontosebehandlung gerade in diesen Pandemiezeiten wichtig. Des Weiteren verweisen wir auf die Position der Bundeszahnärztekammer „Zahnärztliche Behandlungen während der Corona-Pandemie“.

 

 

 

 

 

 

 

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